Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Auftragserteilung und Umfang des Übersetzungsauftrags

(1) Die Übersetzungsaufträge werden vom Kunden in elektronischer oder gedruckter Form erteilt. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden gegen Vorkasse auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers.

(2) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

(4) Der Übersetzer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

4. Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Insofern der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Terminologien und Formulierungen im übersetzten Zieldokument durch entsprechende schriftliche Zusätze bei der Beauftragung des Projektes gefordert hat, muss der Übersetzer dieser Forderung uneingeschränkt nachkommen.

(2) Der Übersetzer ist dazu verpflichtet, die Dokumente des Auftraggebers mit der größtmöglichen Sorgfalt und Qualität zu übersetzen und darf dabei ohne entsprechende Vereinbarung keinerlei Kürzungen, Erweiterungen, Auslassungen oder Veränderungen am jeweiligen Ausgangstext des Auftraggebers vornehmen. Dennoch akzeptiert der Auftraggeber, dass der Übersetzer aufgrund stilistischer, kultureller und sozialer Unterschiede zwischen der jeweiligen Ausgangs- und Zielsprache überall dort Änderungen an den in den Ausgangsdokumenten enthaltenen Formulierungen vornehmen darf, wo die im Ausgangstext verwendete Formulierung im betreffenden sprachlich-stilistischen Kontext exzeptionell, stark bildhaft oder in der Zielsprache uneindeutig oder nicht sinngemäß reproduzierbar ist.

(3) Jedes im Rahmen eines Übersetzungsprojektes vom Auftraggeber übersandte Ausgangsdokument wird vom Übersetzer als endgültige Fassung angesehen. Falls der Auftraggeber den Inhalt einzelner oder aller Dokumente nach Projektbeginn oder nach Projektende ändert und diesbezüglich vom Übersetzer eine Aktualisierung der bereits begonnenen bzw. abgeschlossenen Übersetzung wünscht, ist dies nur auf der Grundlage eines gesonderten Projektes möglich und daher nicht im Preis des ursprünglichen Übersetzungsprojektes inbegriffen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind die Lieferfristen ebenfalls neu zu verhandeln.

(4) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.

(5) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Dabei muss der Auftraggeber dem Übersetzer den konkreten Umfang sowie die genauen Einzelheiten der Beanstandung/en mitteilen, damit der Übersetzer diese zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers beheben kann. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Der Auftraggeber muss die vom Übersetzer übersetzten Zieldokumente in eigener Verantwortung prüfen und dem Übersetzer etwaige Mängel binnen 10 Tagen nach der Übersendung der betreffenden Zieldokumente schriftlich anzeigen.

(6) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.

(7) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Als höhere Gewalt gelten Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfhandlungen, zivile Unruhen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, örtliche Stromausfälle, irreversibles Versagen von Computer- und Telekommunikationstechnik, Unfälle, Erkrankungen sowie jede andere hinderliche Situation, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten des Übersetzers resultiert und diesem eine ordnungsgemäße und fristgemäße Ausführung des beauftragten Übersetzungsprojektes unmöglich macht. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

5. Haftung

(1) Die Haftung des Übersetzers für jegliche direkte oder indirekte Schäden, die aus seiner Übersetzungsarbeit resultieren, ist auch für den Fall, dass es sich dabei um eine direkte oder indirekte Verletzung zivil- oder strafrechtlicher Umstände handelt, im Höchstfall auf den Gesamtpreis der für das betreffende Projekt vom Übersetzer erstellten und an den Auftraggeber übersandten Rechnung beschränkt.

(2) Für eine eventuell nachteilige Auslegung zweideutiger Textstellen, die bereits im zu übersetzenden Ausgangsdokument vorhanden waren, kann der Übersetzer nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus kann der Übersetzer nicht vom Käufer der mündlichen oder schriftlichen Übersetzungen für Fehler, Auslassungen, die falsche Verwendung von Redewendungen oder sonstige Fehler haftbar gemacht werden, die er nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat.

6. Berufsgeheimnis und Datenschutz

Vertraulichkeit und Diskretion werden zugesichert. Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Mit der Rückgabe des übersetzten Projektes erstellt und übersendet der Übersetzer eine Rechnung für das betreffenden Übersetzungsprojekt an den Auftraggeber. Dabei wird zurzeit gemäß §19 Abs.1 UstG keine Mehrwertsteuer berechnet. Der Auftraggeber begleicht die betreffende Rechnung per Banküberweisung innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrer Erstellung durch den Übersetzer.

(2) Die Forderung nach Vorkasse, sofortiger Zahlung bei Dienstleistung für Privatkunden ist vorbehalten.

(3) Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(4) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (z. B. Portogebühren).

(5) Für Sonderwünsche wie Expresszustellung, Lieferung auf Diskette oder zusätzlicher Ausdruck der Übersetzung werden die Unkosten in Rechnung gestellt.

(6) Versand: die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg (Post, Kurier, Fax, E-Mail) an den Auftraggeber gesandt. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Insofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, verbleibt das Urheberrecht an allen übersetzten Dokumenten, die der Übersetzer dem Auftraggeber übersendet, beim Übersetzer.

9. Vertragskündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde.

(2) Im Falle einer schriftlichen Auftragsstornierung muss der Auftraggeber den bereits fertig gestellten Teil des Auftrags vergüten. Das Honorar bemisst sich nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage.

9. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.